Sofortige Hilfe nach Unfall: Die 6 wichtigsten Antworten vom Profi

Diese Seite bietet Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe nach einem Unfall. Nachfolgend beantworten wir die sechs häufigsten Fragen.

Hilfe nach Unfall

Hilfe nach einem Unfall: Ihre Checkliste für die ersten Schritte

Ruhe bewahren ist jetzt das Wichtigste. Als Geschädigter haben Sie klare Rechte. Gehen Sie am besten nach dieser Checkliste vor, um von Anfang an alles richtig zu machen:

  • 1. Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf. Ziehen Sie Ihre Warnweste an.
  • 2. Erste Hilfe leisten: Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf sofort den Notruf (112).
  • 3. Polizei rufen (110): Bei größeren Schäden, Verletzten oder wenn der Unfallgegner nicht kooperativ ist, sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen.
  • 4. Beweise sichern: Machen Sie mit Ihrem Handy Fotos von der Unfallsituation, den beteiligten Fahrzeugen und den entstandenen Schäden. Wichtig: Fotografieren Sie auch den Führerschein und Fahrzeugschein des Unfallgegners.
  • 5. Kontaktdaten austauschen: Notieren Sie Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen des Unfallgegners. Nutzen Sie hierfür am besten den europäischen Unfallbericht.
  • 6. Unabhängigen Gutachter kontaktieren: Rufen Sie uns an, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren! Als Ihr unabhängiger Partner stellen wir sicher, dass Ihr Schaden vollständig und fair bewertet wird. Die Kosten für unser Gutachten muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung tragen.

Ein Schadengutachten ist eine detaillierte und beweissichernde Dokumentation des Schadens an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Sie benötigen es immer dann, wenn der Schaden voraussichtlich über der sogenannten Bagatellschadensgrenze (ca. 750 € – 1.000 €) liegt.

Das Gutachten umfasst unter anderem:

  • Die genaue Höhe der Reparaturkosten
  • Eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeugs durch den Unfall
  • Den Wiederbeschaffungswert (bei einem Totalschaden)
  • Die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer

Kurz und knapp: Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Kfz-Gutachten übernehmen.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen und beziffern zu lassen. Die Kosten hierfür sind Teil des gesamten Schadens und müssen daher vom Schädiger bzw. dessen Versicherung getragen werden.

Die Versicherung des Unfallverursachers wird Ihnen wahrscheinlich anbieten, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem, ist für Sie als Geschädigter aber oft ein Nachteil. Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung – nicht für Sie.

Als Ihr persönlicher und unabhängiger KFZ-Sachverständiger bietet Ihnen faire Hilfe nach einem Unfall.

  • Objektivität: Wir ermitteln den Schaden objektiv und vollständig, inklusive aller relevanten Wertminderungen und Nutzungsausfälle.
  • Transparenz: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, erklären jeden Schritt und sorgen für eine klare und verständliche Dokumentation.
  • Expertise: Mit der Erfahrung aus über 20 Jahren im Kraftfahrzeugwesen und als verifiziertes Mitglied der DESAG garantieren wir Ihnen eine professionelle und kompetente Abwicklung.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Unser Gutachten ist die Grundlage für die Verhandlungen mit der Versicherung und sichert Ihnen die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Wir wissen, dass es nach einem Unfall schnell gehen muss. Unser Prozess ist daher auf Schnelligkeit und Unkompliziertheit ausgelegt:

  1. Ihre Kontaktaufnahme: Sie rufen uns an und schildern den Fall. Wir beraten Sie kostenfrei zum weiteren Vorgehen.
  2. Fahrzeugbesichtigung: Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeugs – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl.
  3. Gutachtenerstellung: Nach der Besichtigung erstellen wir das vollständige, beweissichernde Gutachten. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
  4. Versand: Wir versenden das Gutachten direkt an Sie und auf Wunsch auch an Ihren Rechtsanwalt und die regulierende Versicherung, um den Prozess zu beschleunigen.

Wird Ihnen eine Teilschuld am Unfall zugesprochen, werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Tragen Sie beispielsweise 30% der Schuld, müssen Sie auch 30% der Gutachterkosten selbst tragen, während die gegnerische Versicherung die restlichen 70% übernimmt.

Im Zweifel: Um auf der sicheren Seite zu sein und Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen, kann es bei einem unverschuldeten Unfall auch ratsam sein, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners tragen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie sofortige Hilfe nach einem Unfall?

Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Jetzt anrufen: 0 51 05 / 58 64 360